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Frau Dr. Esperia Bianchi ist vom 16.02.2026 bis einschließlich 08.03.2026 abwesend.
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Gemeindeverordnung zur Festlegung der qualitativen und quantitativen Kriterien für die Bestimmung der nicht gefährlichen Sonderabfälle, die dem Hausmüll gleichgestellt werden. genehmigt mit Ratsbeschluss Nr. 24 vom 19.10.2011
01.12.2011
Die mit Ratsbeschluss Nr. 24 vom 19.10.2011 genehmigte, gegenständliche Verordnung legt im Sinne des Landesgesetzes vom 26. Mai 2006, Nr. 4 und des Beschlusses der Landesregierung vom 23. November 2009, Nr. 2813 die qualitativen und quantitativen Kriterien fest, aufgrund welcher die nicht gefährlichen Sonderabfälle dem Hausmüll gleichzustellen sind.
Zuletzt aktualisiert: 11.07.2025, 10:46 Uhr