Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 13 vom 26.02.2025 neue Bestimmungen zur Gemeindeimmobiliensteuer (IMI/GIS), gültig ab dem 1. Januar 2025 festgelegt:
Steuersätze für verschiedene Immobilienarten:
ordentlicher Steuersatz der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) 0,76%
Steuersatz 0,76 %:
- Für nicht zur Verfügung stehende Wohnungen
- Für Privatzimmervermietungsbetriebe
Ermäßigter Steuersatz 0,30 %:
- Für „Urlaub- auf-dem-Bauernhof“-Betriebe
Erhöhter Steuersatz :
- 1,06 % für zur Verfügung stehende Wohnungen
- 0,86 % für Baugrundstücke
Freibeträge
- Für Hauptwohnsitze inkl. Zubehör bleibt der Freibetrag bei 767,00 €