Verordnung über die Gewährung von Beiträgen

Gemeindeverordnung über die Gewährung von Beiträgen, genehmigt mit Ratsbeschluss Nr. 23 vom 19.10.2011

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2012

Beschreibung

Die vorliegende Verordnung regelt das Verfahren für die Gewährung von folgenden Formen von Beiträgen an Körperschaften und Private, an die sich die Gemeinde, in Ausübung der ihr gemäß Art. 1 des DPReg. vom 01.02.2005, Nr. 3/L zustehenden Autonomie und in Berücksichtigung des Landesgesetzes Nr. 17/1993, zu halten hat:

  • Laufende Beiträge
  • Einmalige Beiträge
  • Investitionsbeiträge
  • Schaffung von Vermögensgütern zugunsten Dritter
  •  Sachleistungen

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Kontakt

Buchhaltung

PFARRGASSE 11, 39040 MARGREID A.D. WEINSTRASSE+39 0471 817251info@gemeinde.margreid.bz.it

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

01.01.2012

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Zuletzt aktualisiert: 11.07.2025, 10:54 Uhr