BenutzernamePasswortNeuer BenutzerPasswort vergessen / ändern
Neue Öffnungszeiten Demografische Ämter ab 01.10.2025: Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag...
Gemeindeverordnung über die Gewährung von Beiträgen, genehmigt mit Ratsbeschluss Nr. 23 vom 19.10.2011
01.01.2012
Die vorliegende Verordnung regelt das Verfahren für die Gewährung von folgenden Formen von Beiträgen an Körperschaften und Private, an die sich die Gemeinde, in Ausübung der ihr gemäß Art. 1 des DPReg. vom 01.02.2005, Nr. 3/L zustehenden Autonomie und in Berücksichtigung des Landesgesetzes Nr. 17/1993, zu halten hat:
Zuletzt aktualisiert: 11.07.2025, 10:54 Uhr