Die gegenständliche Verordnung regelt die Beschaffung von Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen in Regie in Durchführung der Bestimmungen gemäß des DLH Nr. 48/2009 und des Art. 125 des GvD Nr. 163/2006.
Die Bestimmungen der Verordnung zielen darauf ab, Zuschlagsverfahren in kurzer Zeit und mit vereinfachten Arten der Durchführung im Einklang mit den Prinzipien der Effektivität, Effizienz, Transparenz und Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsaktivität zu garantieren.