Die gegenständliche Integritätsvereinbarung muss von den Wirtschaftsteilnehmern bei der Teilnahme an einem Vergabeverfahren der Gemeinde Margreid an der Weinstraße, sowie bei einer etwaigen Eintragung in Lieferantenverzeichnisse/-listen angenommen werden.
ie Integritätsvereinbarung auf dem Gebiet der Gemeinde Margreid a.d.W. regelt das Verhalten der Wirtschaftsteilnehmer und der Beschäftigten der Gemeinde Margreid an der Weinstraße im Hinblick auf die Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen gemäß LG Nr. 16/2015 und GVD Nr. 50/2016.
Diese Vereinbarung begründet die förmliche und gegenseitige Verpflichtung zwischen der Gemeinde Margreid a.d.W. und den in Abs. 1 genannten Wirtschaftsteilnehmern, sich an die Grundsätze der Redlichkeit, Transparenz und Korrektheit zu halten, sowie die ausdrückliche Verpflichtung, im Sinne der Bekämpfung der Korruption, keine Geld summen oder sonstige Vergütungen bzw. Vorteile oder Begünstigung.