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Im Anhang finden Sie die Verordnung über die GIS , in Kraft ab dem 01.01.2025
Dreijähriger Plan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz Verordnungen für die Vorbeugung und Bekämpfung der Korruption Bericht des Verantwortlichen für die Korruptionsbekämpfung Maßnahmen zur Anwendung von Vorgaben der ANAC Feststellungsakte von Übertretungen Meldungen von Verstößen gegen das Unionsrecht sowie gegen nationale normative Bestimmungen (Whistleblowing)